Die Weiterbildungsermächtigung ist immer an den jeweiligen Chefarzt und die Einrichtung gebunden. Die Weiterbildungsermächtigung eines Chefarztes kann auch erlöschen, z.B. wenn dieser die Einrichtung verlässt. Die Weiterbildungsermächtigung kann zwar kommissarisch an einen nachfolgenden Oberarzt weitergegeben werden, allerdings nicht im vollen Umfang.
In unserer Klinik wird die gesamte Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie und zum Facharzt für Viszeralchirurgie (jeweils nach WBO 2006 in der Fassung vom 01.05.2018) angeboten.
Im Einzelnen liegen folgende Weiterbildungsbefugnisse durch die Bezirksärztekammer Nordbaden vor:
Darüber hinaus können in der Abteilung für Innere Medizin erworben werden:
Durch die gemeinsame organisatorische Struktur der Abteilung ist eine Rotation vom allgemeinchirurgisch-viszeralchirurgischen Bereich zum unfallchirurgisch-orthopädischen Bereich unproblematisch.
Insgesamt haben wir neun Weiterbildungsstellen, davon eine so genannte Hausarztstelle.
Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Ein strukturiertes Weiterbildungskonzept ist etabliert, regelmäßig finden Weiterbildungsgespäche statt.
Weiterbildungsbefugnisse an unserer Klinik