„Angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs einer immer älter werdenden Bevölkerung, des zunehmenden Fachkräftemangels und nicht zuletzt der dramatischen finanziellen Situation nahezu aller Krankenhäuser in Deutschland, ist die avisierte Krankenhausstruktur-Reform unabdingbar“.
(GRN-Geschäftsführerin Katharina Elbs)
Seit 1. Januar 2025 ist das Krankenhausverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft. Das Gesetz basiert auf der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ins Leben gerufenen Krankenhausreform und soll laut Bundesministerium für Gesundheit die Behandlungsqualität in Kliniken verbessern sowie die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten stärken.
Mit dem KHVVG werden von der Bundesregierung drei zentrale Ziele verfolgt:
Geplant in diesem Zusammenhang ist die Einführung von 65 Leistungsgruppen (LG). Die Grundversorgung in der Fläche soll durch sektorübergreifende Einrichtungen (Level 1i) gewährleistet werden. Zur Entlastung von ökonomischem Druck der Kliniken ist die Einführung einer Vorhaltevergütung vorgesehen. Diese ist mindestfallzahlabhängig, das heißt, Kliniken bekommen eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen nur zugesichert, wenn Leistungen jährlich mit einer bestimmten Fallzahl erbracht werden. Eine Zusatzfinanzierung ist für die Geburtshilfe, Pädiatrie, Intensivmedizin, Schlaganfallzentren und Traumazentren vorgesehen.
Status Quo der Krankenhausreform auf Bundesebene
Das Eckpunktepapier zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wurde erstmals am 06.12.2022 vorgestellt. Das darauf basierende Gesetz wurde am 15.05.2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Es passierte daraufhin in zweiter und dritter Lesung am 17.10.2024 den Bundestag.
Am 22.11.2024 verabschiedete auch der Bundesrat das Gesetz.
Zum 1. Januar 2025 ist die größte Krankenhausstrukturreform seit Einführung der DRG vor zwanzig Jahren in die Umsetzung gegangen.
Status Quo der Krankenhausreform auf Landesebene: Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg plant die Einführung der Leistungsgruppen nach dem NRW-Modell im Jahr 2025. Ende 2. Quartal 2025 sollen seitens des Landes Anhörungsschreiben mit einer Zuteilung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser geschickt werden. Dies ist kein Bewerbungsverfahren, sondern Leistungen werden den Kliniken vom Land zugeteilt. Basis sind die aktuellen Fallzahlen bzw. Konzepte, die Kliniken bis dahin vorgelegt haben. Eine Bündelung von Leistungen, insbesondere im elektiven Bereich, ist ausdrücklich gewünscht und gefordert.
Weitere Infos zu GRN 4 Future:
So wird die geplante GRN-Neuausrichtung aussehen: www.grn.de/grn-4-future/neuausrichtung
Welche Meilensteine bisher erreicht wurden und in welchen Schritten das Konzept umgesetzt werden soll, lesen Sie unter: www.grn.de/grn-4-future/meilensteine-der-neuausrichtung
Weitere Informationen zur Krankenhausreform:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform.html
Katharina Elbs
Geschäftsführerin
Judith Masuch
Geschäftsführerin
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