Bei der Langzeitpflege, auch vollstationäre Pflege genannt, steht eine auf Dauer ausgelegte intensive, persönliche Betreuung und pflegerische Versorgung im Vordergrund. Menschen, die einen Platz in der Langzeitpflege suchen, können aufgrund von Krankheit oder Behinderung über einen längeren Zeitraum hinaus die alltäglichen Aufgaben des Lebens nicht alleine bewältigen. Wir möchten ihnen zusammen mit unseren erfahrenen Pflege- und Betreuungskräften und der Unterstützung von externen Ärzten und Therapeuten eine Heimat auf Zeit mit einem hohen Maß an Lebensqualität bieten. Eine aktive Freizeitgestaltung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Angehörigen sind uns hierbei besonders wichtig.
Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen
Unter „allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen“ verstehen wir die individuell erforderliche Unterstützung von Bewohnern bei der Bewältigung ihres Alltags. Dazu gehört das Angebot einer Tagesstruktur mit Anleitung und teilweiser oder vollständiger Übernahme von alltäglichen Tätigkeiten durch das Pflege- und Betreuungspersonal. Die individuelle Selbstständigkeit soll dabei erhalten bzw. bestmöglichst gefördert werden. Der persönliche Bedarf wird durch die jeweils zuständige Pflegekasse ermittelt. Soweit im Rahmen der pflegerischen Leistungen Hilfsmittel erforderlich sind werden diese von der Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen dagegen vom Arzt verordnet werden. Hierzu zählen z. B. individuell angepasste Rollstühle.
Sozialhilfe
Die Kosten für den Heimaufenthalt werden bei vorliegender Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) teilweise von der Pflegekasse getragen. Einen gewissen Eigenanteil muss der Betroffene aus eigenen Mitteln, z. B. aus Einkommen, Renten oder Vermögen, selbst finanzieren. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Differenz zwischen dem Anteil der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten zu tragen, ist es erforderlich, beim örtlich zuständigen Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Hilfe zu stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen der Sozialhilfe und der Pflegekasse immer erst ab Vorliegen eines Antrages gewährt werden können.
Heimvertrag
In unseren vorvertraglichen Informationen zur vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Dies ist lediglich ein Mustervertrag, der im konkreten Fall individuell auf unsere Bewohner abgestimmt wird.