Endoprothesen sind Implantate, die dauerhaft im Körper verbleiben und ein geschädigtes Gelenk ganz oder teilweise ersetzen. Unter Endoprothetik versteht man den operativen Ersatz verletzungs- oder verschleißbedingt zerstörter Gelenke durch künstliche Gelenke. Diese Implantate sollen das geschädigte natürliche Gelenk ganz oder teilweise ersetzen. Am häufigsten kommen Endoprothesen an den Hüft- und Kniegelenken zum Einsatz. Aber auch Schulter-, Sprung- und Ellenbogengelenke können durch Implantate ersetzt werden. Heutzutage gibt es eine Vielzahl an Voll- und Teilprothesen, die abhängig von Knochenqualität und Erkrankungsstadium eingebracht werden. Sie stehen in verschiedenen Beschichtungen und auch als Allergikerversion zur Verfügung.
Dr. Marco Tinelli
Chefarzt Orthopädie und Unfallchirurgie
GRN-Klinik Sinsheim
Alte Waibstadter Str. 2
74889 Sinsheim
Die Implantation von Kunstgelenken bei frischen Verletzungen, insbesondere aber bei degenerativen und posttraumatischen Veränderungen (Arthrosen) hat in unserem Haus eine über 25-jährige Tradition. Derzeit werden pro Jahr über 100 Kniegelenks-Endoprothesen und über 150 Hüftgelenks-Endoprothesen eingesetzt. Hinzu kommen zahlreiche Wechseloperationen. Wir beraten Sie gerne über mögliche Therapien, die Ihre Beschwerden lindern oder beheben. Hierfür können Sie einen Termin in unserer Sprechstunde vereinbaren. Die Entscheidung, das Kniegelenk durch ein Implantat zu ersetzen, treffen Sie. Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg.
ACT:
Die erst seit wenigen Jahren zur Verfügung stehende Methode der „autologen (körpereigenen) Knorpelzelltransplantation“ stellt einen Meilenstein in der wiederherstellenden Gelenkchirurgie dar. Das Verfahren ist inzwischen etabliert und wird von den Krankenkassen anerkannt. Die Behandlungstechnik ermöglicht die „Ausbesserung“ von isolierten Knorpeldefekten durch nachgezüchteten, körpereigenen Knorpel. Sie kommt vorwiegend bei jüngeren Patienten zum Einsatz. Damit können bei geeigneten Voraussetzungen (s. u.) Knorpelschäden behoben und damit längerfristig die Implantation eines künstlichen Gelenks vermieden oder zumindest hinausgezögert werden. Die hierzu erforderlichen zwei Eingriffe entsprechen in Größe und Risiko ungefähr einer Gelenkspiegelung. Da hierbei die Knorpelzellen außerhalb des Körpers in einem Labor gezüchtet werden, unterliegt der Vorgang strengen gesetzlichen Bestimmungen. Verschiedene Zertifizierungen und anschließend die Erlaubnis des Regierungspräsidiums sind erforderlich, um die Zulassung zur Durchführung dieser Therapie zu erhalten. Wir freuen uns, dass wir mit nur wenigen anderen Einrichtungen zum NOVOCARD® 3D Kompetenzzentrum zertifiziert sind und somit diese Behandlung anbieten können.
Hüfte:
Je nach den knöchernen Voraussetzungen erfolgt die Verankerung zementiert, zementlos oder gemischt. Vorzugsweise bei Wechseloperationen werden auch Sonderprothesen implantiert. Der Ersteingriff wird bei geeigneten Patienten minimal-invasiv durchgeführt. Diese Operationsmethode erlaubt einen Hautschnitt zwischen sechs und zehn Zentimetern. Eine Muskeldurchtrennung, wie bei konventionellen OP-Methoden, ist dabei nicht mehr erforderlich. Dadurch sind unmittelbar nach der Operation die Schmerzen geringer und eine schnellere Mobilisierung möglich.
Knie:
Je nach Zerstörung des Gelenkes werden Teil- oder Total-Endoprothesen verwendet. Bei Wechseloperationen sind auch hier häufig Sonderprothesen erforderlich.
Schulter:
Hauptindikation ist die verletzungsbedingte, osteosynthetisch nicht mehr versorgbare Zerstörung des Oberarmkopfes.
Ablauf:
Nachbehandlung nach 3D-ACT am Femurkondylus
Behandlung nach 3D-ACT an Patella
Indikationen:
Kontraindikationen: