Auszug aus dem Ratgeber „Demenz. Das Wichtigste“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.:
Das Hauptmerkmal der Demenz ist eine Verschlechterung von mehreren geistigen (kognitiven) Fähigkeiten im Vergleich zum früheren Zustand. Die Demenz ist keine reine Gedächtnisstörung. Zu den betroffenen Fähigkeiten zählen neben dem Gedächtnis Aufmerksamkeit, Sprache, Auffassungsgabe, Denkvermögen und Orientierungssinn (kognitive Leistungen). Menschen mit Demenz haben zunehmende Schwierigkeiten, sich neue Informationen einzuprägen, die Konzentration auf einen Gedanken oder Gegenstand zu richten, sich sprachlich (in Wort und Schrift) auszudrücken, die Mitteilungen anderer zu verstehen, Situationen zu überblicken, Zusammenhänge zu erkennen, zu planen und zu organisieren, sich örtlich oder zeitlich zurecht zu finden und mit Gegenständen umzugehen.
Die Fähigkeiten sind soweit eingeschränkt, dass gewohnte Alltagstätigkeiten nicht mehr wie zuvor ausgeübt werden können. Meist kommen zu den kognitiven Einschränkungen Veränderungen der sozialen Verhaltensweisen, der Impulskontrolle, des Antriebs, der Stimmung oder des Wirklichkeitsbezugs hinzu. Manchmal stehen diese sogar ganz im Vordergrund. Gefühlszustände wie Depression, Angst oder Unruhe können die kognitiven Fähigkeiten zusätzlich herabsetzen.
Von einer reinen Gedächtnisstörung (Amnesie) unterscheidet sich die Demenz dadurch, dass neben dem Gedächtnis auch andere kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt sind und dass die Alltagstätigkeiten eingeschränkt sind. Im Gegensatz zu einem akuten Verwirrtheitszustand (Delir) ist bei einer Demenz die Bewusstseinslage (Wachheit, Reaktionsfähigkeit) nicht getrübt.
Die Symptome einer Demenz können ein sehr unterschiedliches Muster aufweisen. Ihr Ausprägungsgrad reicht von geringen Veränderungen bis zum völligen Verlust der Selbstständigkeit.
Die nicht-medikamentöse Behandlung
Nicht-medikamentöse Behandlungsformen sollen kognitive Fähigkeiten trainieren oder aufrecht erhalten, Alltagsfähigkeiten verbessern oder stabilisieren und das seelische Wohlbefinden fördern. Ebenso können sie schwierige Verhaltensweisen wie Unruhe oder Reizbarkeit eindämmen oder die körperliche Fitness verbessern. Zur nicht-medikamentösen Behandlung der Demenz gehört auch die Unterstützung und Entlastung der Angehörigen. Ein Teil der genannten Behandlungsverfahren kann ärztlich verordnet und von den Krankenkassen erstattet werden. Dies gilt für Physiotherapie (Krankengymnastik), Ergotherapie, Logopädie und Verhaltenstherapie. Auf einem Informationsblatt zum Thema stellt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. verschiedene nicht-medikamentöse Behandlungsverfahren vor, deren Wirksamkeit und Nutzen durch wissenschaftliche Studien untersucht und in der S3 Leitlinie „Demenzen“, die sich an Ärzte und Therapeuten richtet, empfohlen wurden.
Infoblatt 6 „Die nicht-medikamentöse Behandlung von Demenzerkrankungen“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert seit 1994 einen Teil der Risiken bzw. Folgen der Pflegebedürftigkeit ab. Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI – SGB XI) regelt, was Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes heißt und unter welchen Voraussetzungen Leistungen gewährt werden. Mit einer grundlegenden Reform 2016 und 2017 wurde die Definition der Pflegebedürftigkeit dahin gehend verändert, dass nicht mehr ausschließlich körperlich bedingte Einschränkungen ausschlaggebend sind, sondern geistig und psychisch bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Einschätzung eines Pflegebedarfs gleichrangig berücksichtigt werden. Dies bedeutet vor allem für Menschen mit Demenz eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum bisherigen Recht.
Weitere Informationen zu Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad, Antragstellung und Versicherungsleistungen hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. auf ihrem Informationsblatt 8 „Die Pflegeversicherung“ zusammengestellt.
Entlastung pflegender Angehöriger
Betreuung und Pflege von Demenzkranken werden überwiegend zu Hause von Angehörigen geleistet. Meist sind es Frauen und die Hauptverantwortung liegt allein bei einer Person. Pflegende Angehörige sind oft sehr stark beansprucht. Durch Information und Beratung, Gesprächsgruppen, ehrenamtliche und professionelle Dienste können pflegende Angehörige eine wirksame Entlastung erfahren.
Verschiedenen Möglichkeiten und Angebote hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. in ihrem Informationsblatt 7 „Die Entlastung pflegender Angehöriger“ zusammengestellt.
Nützliche Adressen für Angehörige
Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten von Gedächtnissprechstunden der Region, Alzheimer-Gesellschaften und Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe.