GRNplus August / 2020

31 frühzeitig aus, da die neue Landes- heimbauverordnung Einzelzimmer vorschreibt und dies im Bestand kaum umzusetzen gewesen wäre. Trotzdem war die Einrichtung bis zum letzten Tag voll funktionsfähig, betont der Heimleiter. Sogar eine Isolierstation für Corona-Patienten hatte man vorsorglich noch eingerichtet. Gebraucht wurde sie zum Glück nicht. Für viele Bewohner war das alte Gebäude aber vor allem ein echtes Zuhause. Die Entscheidung, nicht nur das denkmalgeschützte Verwaltungsge- bäude und die Kapelle, sondern auch das alte Bettenhaus zu erhalten, hält Hesselmann für absolut richtig: „Das ist ein Stück Weinheimer Geschichte.“ Blitzsauber ist die Küche des alten Kreispflegeheims. Trotz- dem sind die Zeiten unwieder- bringlich vorbei, in denen hier tagtäglich für mehr als 200 Menschen gekocht wurde. Längst nicht jeder hatte im alten Kreispflegeheim ein Einzelzimmer. Im Neubau gehört das zum gesetz- lich vorgeschriebenen Standard. Alle Fotos: phr

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