GRNplus August / 2020

17 Für die Inanspruchnahme vollstationärer Pflegeleistungen ist im Normalfall eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erforderlich. Liegt eine Pfle- gebedürftigkeit vor und wird ein Pflegegrad ab Grad 2 zuer- kannt, ist eine Versorgung im Rahmen einer vollstationären Pflege möglich. Das GRN-Betreuungszentrum Weinheim bietet seit vielen Jahrzehnten vollstationäre, also Langzeitpflege an. Im Rahmen der Geschichte des Hauses seit dem Gründungsjahr 1895 entwickelte sich die Einrichtung aber nicht nur zu einem reinen Seniorenheim. Da Pflegebedürftigkeit Menschen jeden Alters treffen kann, werden im GRN-Betreuungszentrum Weinheim seit Langem Menschen aller Altersstufen ab dem 18. Lebensjahr gepflegt, betreut und versorgt. Durch die langjährige Erfahrung im Bereich der Betreuung und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen können diese aufgenommen werden, wenn sie daneben auch von Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Gleiches gilt für Bewohner mit psychischen Erkrankungen, die bereits im Haus leben und während ihres Aufenthaltes pflegebedürftig werden. GRN-Betreuungszentrum: vollstationäre Pflege Vielen Menschen, die von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, ist aufgrund einer besonderen pflegerischen Problemstellung oder den baulichen Gegebenheiten zu Hause ein Leben in den eigenen vier Wänden leider nicht mehr möglich. Oft wird von Betroffenen selbst oder Angehörigen und Betreuern dann der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung geplant und umgesetzt, der Lebensmittelpunkt der Pflegebedürftigen somit verändert. Pflegedienstleiterin Sonja Beetz und ihr Stellvertreter Stefan Grimm. Auch Pflegebäder stehen im Neubau zur Verfügung. Unser Bild zeigt Pflegekraft Przemyslaw Kurek. Menschen pflegen und betreuen Dr. Melanie Kripp (rechts) und Sekretärin Angelika Pusch sind für den ärztlichen Dienst im GRN-Betreuungszentrum zuständig.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDY3NDc=