GRNplus November / 2021

15 Medizinisches Versorgungs- zentrum (MVZ) Wenn sich einzelne Facharztpraxen zu einem Medizi- nischen Versorgungszentrum, kurz MVZ, zusammen- finden, soll für Patienten eine umfassende ambulante Versorgung mit kurzen Wegen gewährleistet werden. Durch die Bündelung der Mediziner werden auch deren Kompetenzen zusammengeführt. Die gesetzliche Definition (§ 95 SGB V) beschreibt ein MVZ als fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrich- tung. Diese soll über die strukturierte Zusammenarbeit von mindestens zwei Ärzten mit unterschiedlichen Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen eine inter- disziplinäre Versorgung aus einer Hand gewährleisten. Doch nicht nur die Patienten, sondern auch die Ärzte selbst profitieren von einem MVZ. Die kürzeren Wege vereinfachen die Absprache und Abstimmung unter- einander. Info Dr. Dr. Wolfgang Klein bietet auch im ästhetischen und plastischen Bereich eine Vielzahl von Leistungen an. Foto: sl

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