GRNplus Oktober / 2019

14 Entscheidungen im Sinne von Patienten zu treffen, die ihren Willen nicht mehr äußern können, ist für Angehörige wie Ärzte schwer. In einer Patientenverfügung kann schriftlich fixiert werden, ob und wie man für den Fall der Entscheidungsun- fähigkeit in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. „Eine Patientenverfügung ist eine Wahrnehmung der vollen Person, ein Recht, was man kundmachen kann. Damit eine Patientenverfügung rechtswirksam ist, muss beispielsweise der Zustand genau definiert sein, in dem diese auch greifen soll und welche Behandlungen vorgenommen beziehungsweise unterlassen werden sollen“, erklärt Scherer. So könne eine Formulierung beispielsweise lauten: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todes- zeitpunkt noch nicht absehbar ist, möchte ich keine Reanimation erhalten.“ Je konkreter formuliert, desto besser. Auch eine Unterschrift mit Datum darf nicht vergessen werden. „Das hat nichts mit dem Alter zu tun“ Über eine Patientenverfügung muss man sich erst Gedanken machen, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat? „Das ist ein Trugschluss“, betonen die Vorsitzenden des Klinischen Ethik-Komitees (KEK), Scherer und Prof. Dr. Christoph Eisenbach unisono, die der Alltag in ihrem Beruf Besseres gelehrt hat. „Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Man Über vielen Köpfen schwebt ein Fragezeichen, wenn man das Wort „Patientenverfügung“ hört. Man weiß nicht so recht, worauf es ankommt, oder man möchte nicht darüber sprechen, weil man Angst vor dem Thema hat. Genau das Gegenteil ist aber wichtig: „Es muss darüber gesprochen werden“, sagt Barbara Scherer, Gesundheits- und Krankenpflegerin und Ethikberaterin an der GRN-Klinik Weinheim. Und sie betont: „Es kommt auf die richtigen Formulierungen an, damit eine Patientenverfügung rechtswirksam ist.“ „Der Wunsch ist maßgeblich“ des Patienten sollte seinen Wunsch in jeder Lebenslage formulieren und sogar am besten ab dem 18. Lebensjahr“, sagt Scherer. Oft brauche es einen Trigger, einen persönlichen Auslöser, wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. „Aber es ist sinnvoll, sich früh damit zu beschäftigen, denn es kann jederzeit passieren, dass dieses Thema aktuell wird“, sagt Prof. Eisenbach, und Scherer fügt hinzu: „Man sollte die Patientenverfügung stets aktualisieren, denn mein Wunsch von vor 20 Jahren, muss heute nicht mehr unbedingt meiner aktuellen Lebenslage entsprechen.“ „Am besten ist es, wenn man sich vor dem schriftlichen Verfassen einer Patientenverfügung von fachkundigen Personen oder Organisa- tionen beraten lässt“, sagt Ethikberaterin Barbara Scherer. Foto: kop

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