GRNplus April / 2018

Heppenheimer Straße 22 · 64658 Fürth · Telefon 06253 / 94030 Öffnungszeiten Mo.–Fr. 9.00–18.30 Uhr und Sa. 9.00–16.00 Uhr 19 Den eigenen Willen formulieren Infokasten Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sollten in jedem Fall schriftlich erstellt, mit Datum und Ort versehen und unterschrieben werden. Eine notari- elle Form ist nicht notwendig. Eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevoll- macht ist, je nach der zu regelnden Angelegenheit notwendig, aber nicht in jedem Fall zwingend. ist Zahlreiche Institutionen, Verbände oder kirchlichen Einrichtungen liefern im Internet Formulierungshilfen und Textbausteine: Bundesärztekammer www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/ muster-formulare/ Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de/sharedDocs/Sownloads/DE/Service/Formulare/ Vorsorgevollmacht-html/?nn=6765634 Caritas Deutschland : www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflege/ patientenverfuegung-und vorsorgevollmacht Bundesanzeiger Verlag: www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/ formulare-und-muster.html Organspende und der dafür erforder- lichen kurzzeitigen Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Hirnfunktionen für vereinbar“, klärt Münch auf. „Eine isolierte Betrachtung der Patientenverfügung ohne Rücksicht auf die Organspendeerklärung würde dem Willen des Patienten nicht gerecht werden“, ist sie sich sicher. Eine andere Situation sei gegeben, wenn die Ärzte vermuten, dass der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Hirnfunktionen erst in wenigen Ta- gen eintreten werde. Eine Fortführung der intensivmedizinischen Maßnahmen würde den Sterbeprozess um den Zeit- raum bis zum Eintritt des endgültigen Ausfalls verlängern. Münch stellt klar: „Wir erörtern immer eine Entscheidung über das Vorgehen im Einzelfall mit dem Patientenvertreter und den Angehörigen des Patienten und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung.“ ist

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