5 Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in mehreren Stufen bis 2023 in Kraft tritt. Es sieht für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vor. Dazu wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) IX das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neu gefasst: Teil 1: Rehabilitations- und Teilhaberecht für alle Rehabilitationsträger. Teil 2: Regelt die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“. Das SGB IX wird insofern zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Teil 3: Weiterentwickeltes Schwerbehindertenrecht. Die Eingliederungshilfe, die das GRN-Betreuungszentrum anbietet, ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungen der Eingliederungshilfe können u.a. sein: Heilpädagogische oder Assistenzleistungen, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, zur Förderung der Verständigung oder der Mobilität. Praktisch haben große Bedeutung die Assistenzleistungen, etwa Hilfen bei der Haushaltsführung, zur Gestaltung sozialer Beziehungen, der persönlichen Lebensplanung, der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und der Freizeitgestaltung. Quelle: Bundeministerium für Arbeit und Soziales Im Juni 2020 hat die ehemalige „Kreispflege“ aus der Viernheimer Straße den neuen Standort in der Röntgenstraße bezogen. Während am alten Standort sich die Bereiche „Pflege“ und „Eingliederung“ noch vermischten, sind im neuen Betreuungszentrum die Abteilung „Eingliederungshilfe“ nach dem BTHG und der Pflegebereich getrennt. „Auch die Heimaufsicht hat von uns diese klare Trennung gefordert." Daher bestehen zwei räumlich getrennte Bereiche mit unterschiedlichen Zielen. So leben 24 Klienten im Erdgeschoss der Eingliederungshilfe im Haus 2 in zwei beschützten Wohnbereichen. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung könnten sie sich selbst in Gefahr bringen und sind daher auf der Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses untergebracht. „Die meisten haben hier ihre Heimat gefunden“ Auf den weiteren zwei Stockwerken leben im Haus 2 in vier Wohnbereichen insgesamt 72 Klienten im Alter von Mitte 20 bis knapp über 80 Jahren, jeweils 12 in einem Wohnbereich. Jeder Klient verfügt über ein Einzelzimmer mit eigenem Bad. Es gibt Gemeinschaftsräume, in der Therapieküche kann jeder selbst kochen. Ihre Wäsche können sie selbstständig oder unter Anleitung waschen. Die Klienten beteiligen sich an der Gestaltung ihres Wohnumfeldes und helfen etwa beim Decken des Tisches oder dem Einräumen der Geschirrspülmaschine. „Die Klienten der Eingliederungshilfe haben alle eine seelische Behinderung“, klärt Wüst auf, „und wären nicht in der Lage, alleine, ohne Betreuung zu leben. Daher kommt ihnen diese besondere Wohnform sehr zugute.“ Pascal Zimprich, Heilerziehungspfleger, Leiter der Abteilung Arbeits- und Beschäftigungstherapie und seit 16 Jahren im Betreuungszentrum tätig, ergänzt: „Die meisten haben hier ihre Heimat gefunden.“ Stufenplan Ulrike Wüst, Diplom-Sozialarbeiterin und Diplom-Sozialwirtin, ist die stellvertretende Heimleiterin des GRN-Betreuungszentrums Weinheim in der Röntgenstraße. Pascal Zimprich ist der Leiter der Abteilung Arbeits- und Beschäftigungstherapie und seit 16 Jahren im Betreuungszentrum tätig. Fotos: kop
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