GRNplus Mai / 2022

4 Mehr Teilhabe, mehr Lebensqualität mehr Möglichkeiten, Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Künftig orientieren sich die Leistungen ausschließlich am persönlichen Bedarf des Einzelnen. Das Gesetz setzt die Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention auf nationaler Ebene um und tritt bis 2023 in mehreren Stufen in Kraft. Möglichkeiten zu schaffen, eine den persönlichen Wünschen entsprechendeLebensplanungund-gestaltungmitmehrTeilhabe und mehr Selbstbestimmung zu stärken und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln – so wollte es der Gesetzgeber. Dabei steht das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen – mit wesentlich mehr Möglichkeiten, ihren Ansprüchen gerecht zu werden – im Mittelpunkt. „Aber je individueller wir sein dürfen, desto anspruchsvoller kann es sein, die Teilhaberechte für den einzelnen Menschen umzusetzen“, schildert Ulrike Wüst, Diplom-Sozialarbeiterin und Diplom-Sozialwirtin. Sie ist stellvertretende Heimleiterin des GRN-Betreuungszentrum Weinheim in der Röntgenstraße. Um ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu erlernen, gibt es diverse Angebote der Arbeits- und Beschäftigungstherapie, wie die „Industrielle Arbeitstherapie“. Unser Bild zeigt (von links) Henriette Rohrmann, Arbeitstherapeutin Sonja Bußkönning sowie Heike Kilian.

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